Preise
Stundensätze mit Kunden werden individuell vereinbart.
Für Leistungen, die außerhalb der regulären Arbeitszeit (Mo – Fr von 8 Uhr bis 18 Uhr) erfolgen, gelten folgende Zuschläge auf den vereinbarten Stundensatz:
• Abendzuschlag (18-22 Uhr): +25%
• Nacht- (22-8 Uhr), Samstagzuschlag: +50%
• Sonntags, an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12.: +100%
es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung oder in einem Service-Level-Agreement eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
gültig ab: 01.02.2021